Eigenerklärung
Unser Verhaltenskodex ist eine Sammlung von gesetzlichen und freiwilligen Richtlinien und Regelungen, welche wir uns im Rahmen einer Selbstbindung auferlegen. Die formulierten Verhaltensanweisungen dienen als grundlegende Handlungsorientierung für Mitarbeiter und Lieferanten, um erwünschtes Verhalten zu kanalisieren beziehungsweise unerwünschte Handlungen zu vermeiden.
Unser Handeln soll bestimmt sein durch eine Nachhaltigkeitsstrategie. Sie hat nicht nur Einfluss auf unser Unternehmen, sondern formuliert auch unseren Anspruch an unsere Lieferanten. Wir handeln dabei nach einer Unternehmensvision, die sich wiederum in diesem Verhaltenskodex widerspiegelt und unsere Anforderungen konkret formuliert. Das beinhaltet nationale und internationale Regeln und Gesetze sowie die Werte und gesellschaftlichen Konventionen nach denen wir handeln und behandelt werden wollen. Unser Verhaltenskodex zeigt die Voraussetzungen auf, welche eine langfristige und
erfolgreiche Zusammenarbeit mit Reichmann Industrieservice sowohl als Kunde als auch als Lieferant ermöglichen.
1.1 Einhaltung von Gesetzen und gesellschaftlichen Normen
Die Einhaltung gültiger Gesetze und Bestimmung auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene ist für uns und unsere Lieferanten eine Selbstverständlichkeit. Im sozialen Kontext setzen wir die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) voraus. Darüber hinaus fordern wir unsere Lieferanten ausdrücklich dazu auf, den Prinzipien des Global Compact zu folgen.
Wir tolerieren keinerlei Form von Korruption oder Bestechung.
Reichmann Industrieservice legt viel Wert auf die Zufriedenheit der Menschen, die mit dem Unternehmen und unseren Produkten in Kontakt kommen. Über die geltenden gesetzlichen Vorgaben, international anerkannte Standards, wie die Kernarbeitsnorm der ILO, die Prinzipien des Global Compact verpflichten wir uns dazu, die folgenden Vereinbarungen einzuhalten und regelmäßig zu kontrollieren.
2.1 Menschenrechte und Arbeitsstandards
Mitarbeiter sind mit Fairness, Respekt und Würde zu behandeln. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen ist eine Grundvoraussetzung dafür.
2.2 Zwangs- und Kinderarbeit
Eine Beschäftigung von Minderjährigen, die im jeweiligen Land noch schulpflichtig sind, ist strikt verboten. Entsprechend der ILO dürfen keine Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, beschäftigt werden. Wir lehnen jegliche wissentliche Nutzung von Zwangs- und Pflichtarbeit ab.
2.3 Menschenwürdige Behandlung und Diskriminierung
Es ist zu gewährleisten, dass menschenunwürdige Arbeitsverhältnisse, Diskriminierung und Belästigung ausgeschlossen sind. Mitarbeiter werden nicht auf Grund von Rasse, nationaler Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder jeglicher anderer Gründe diskriminiert oder benachteiligt.
2.4 Gesundheit und Sicherheit
Wir erwarten, dass sämtliche Arbeitsplätze einen Mindeststandard, nach den Vorgaben des nationalen Arbeitsschutzgesetzes, an Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Arbeitnehmer bieten.
2.5 Löhne und Arbeitszeiten
Die maximale Arbeitszeit darf die in den entsprechenden national gültigen Arbeitsgesetzen vorgeschriebene Arbeitszeit nicht übersteigen. Des Weiteren verpflichten wir uns, die Mitarbeiter mindestens auf dem Niveau des normalen örtlichen Gehalts für vergleichbare Arbeit zu bezahlen und einen gesetzlichen Mindestlohn einzuhalten.
Reichmann Industrieservice steht in der Verantwortung, den Verbrauch von Ressourcen und den Ausstoß von klimaunverträglichen Emissionen weiter zu reduzieren und Umweltbelastungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und Vorschriften werden durch bestehende Umweltziele und einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess im Umweltmanagement ergänzt. Grundsätzlich begrüßen wir die Anwendung von international anschlussfähigen Umweltmanagementsystemen wie beispielsweise ISO 14001 oder die Anwendung eines Energiemanagementsystems wie ISO 50001.
3.1 Ressourcenverbrauch
Wir stehen in der Pflicht, verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen zu wirtschaften und zu einem achtsamen Verbrauch von Energie, Wasser und Brennstoffen beizutragen.
3.2 Emissionen
Gesetzliche Grenzwerte für klimaunverträgliche Emissionen sind einzuhalten und bei Verstoß nötige Gegenmaßnahmen einzuleiten.
3.3 Gefahrstoffe
Wir verpflichten uns, professionell mit Gefahrstoffen, zum Schutz unserer Mitarbeiter sowie der Umwelt, umgehen.
3.4 Abfallvermeidung und die Fähigkeit zum Recyceln
Wir verpflichten uns, Abfälle weit möglichst zu vermeiden und gegebenenfalls die Vermeidung der Wiederverwertung vorzuziehen. Neue Produkte werden falls möglich so entwickelt werden, dass sie recycelbar sind.
3.5 Verzicht auf umweltbelastende Rohstoffe
Auf den Einsatz von umweltbelasteten Rohstoffen und Fertigungsverfahren wird weit möglichst verzichtet.
Um den Erfolg der Produkte und der Geschäftsbeziehungen für die Zukunft zu sichern, verbessern unsere Lieferanten kontinuierlich die Qualität ihrer Produkte, Arbeit und Prozesse. Qualitätsmanagementsysteme wie in der ISO 9001 beschrieben, sind ein wichtiger Bestandteil dafür.
4.1 Korruption und Bestechung
Wir treffen unsere Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher und fachlicher Kriterien und lassen sich insbesondere nicht von persönlichen Beziehungen oder Interessen beeinflussen.
4.2 Leistungen und Produkte
Bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von Produkten und Leistungen soll eine Balance zwischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Anforderungen angestrebt werden.
4.4 Lieferantenbewertung
Die Leistungsfähigkeit unserer Lieferanten wird durch die Abfrage von verschiedenen Kriterien ermittelt. Dabei wird vor allem auf die Qualität sowie die logistische, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Lieferanten geachtet.
Wir arbeiten grundsätzlich mit umwelt- und sozialverantwortlichen Lieferanten zusammen. Sofern bereits ein allgemeiner in der Branche verbreiteter Code of Conduct unterschrieben ist, prüfen wir ob dieser unseren eigenen Lieferantenstandards entspricht. Wir erwarten, dass sich unsere Zulieferer für die Einhaltung der Anforderungen auch bei ihren Zulieferern einsetzen.
5.1 Meldung von Verstößen und jährliche Statusabfrage
Wir verpflichten uns, schwere Verstöße (z.B. Korruption, Kinderarbeit) gegen den Code of Conduct for Suppliers aktiv zu melden, uns die Ursache erläutern zu lassen und eine Verhinderungsstrategie für die Zukunft vorstellen zu lassen.
5.2 Mögliche Konsequenzen
Bei schweren Verstößen (z.B. Korruption, Kinderarbeit) und bei wiederholten Verstößen gegen unseren Verhaltenskodex trotz Abmahnung wird die Geschäftsbeziehung beendet.
Lieferantennachhaltigkeitsgesetz
Hiermit erkläre wir, dass unser Unternehmen alle Anforderungen des Lieferantennachhaltigkeitsgesetzes erfüllt. Wir sind uns unserer Verantwortung für eine nachhaltige Lieferkette bewusst und setzen uns aktiv dafür ein, soziale und ökologische Aspekte entlang unserer Lieferkette zu berücksichtigen.
Wir verpflichten uns, nur Lieferanten und Partner auszuwählen, die ebenfalls nachhaltige Praktiken und Standards einhalten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsstandards und Umweltstandards.
Um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten tatsächlich nachhaltige Praktiken verfolgen, setzen wir auf regelmäßige Überprüfungen und Audits. Wir fördern zudem den Dialog mit unseren Lieferanten und ermutigen sie dazu, ihre Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich zu verbessern.
Darüber hinaus haben wir interne Richtlinien und Prozesse implementiert, um sicherzustellen, dass wir selbst als Unternehmen nachhaltig handeln. Dazu gehören Maßnahmen zur Energieeffizienz, Abfallreduktion und der Einsatz von umweltfreundlichen Materialien.
Wir sind uns bewusst, dass Nachhaltigkeit ein kontinuierlicher Prozess ist und erkennen an, dass es immer Raum für Verbesserungen gibt. Wir sind offen für den Austausch über nachhaltige Praktiken und Innovationen und streben danach, unsere Lieferkette kontinuierlich nachhaltiger zu gestalten.